Kein Verkauf der GEWOBA
Mit einem Verkauf des kommunalen Wohnungsunternehmens GEWOBA ginge ein Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtentwicklungspolitik einher. Ein zentrales Instrument im Kampf für den sozialen Zusammenhalt wäre verloren, für Bremen wie auch für Bremerhaven. Denn als marktprägendes Unternehmen trägt die GEWOBA dazu bei, dass sich die Mieten im Land Bremen auf einem angemessenen Niveau bewegen und damit – anders als in anderen Großstädten – noch bezahlbar bleiben. Mit viel Engagement und Mitteleinsatz stabilisiert das Wohnungsunternehmen sogar zusätzlich Quartiere mit besonderem Förderbedarf. Staatliche Leistungsempfänger, die auf dem Wohnungsmarkt kaum eine Wohnung bekommen können, werden dank der GEWOBA selbst dann noch bezahlbaren Wohnraum finden, wenn in den nächsten Jahren flächendeckend die Zweckbestimmungen von öffentlich geförderten Sozialwoh-nungen auslaufen werden.
Auch wirtschaftlich würde ein Verkauf der GEWOBA für die Stadtgemeinde Bremen keinen Sinn machen. Kontinuierlich steigt seit 2005 der Jahresüberschuss, aus dem der Stadtgemeinde regelmäßig ca. 8 Millionen Euro pro Jahr zufließen.
Die GEWOBA investiert zudem pro Jahr ca. 70 Millionen Euro in Instandhaltung, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ca. 80 Prozent dieser Summe fließen an Handwerksbetriebe aus der Metropolregion. Dadurch wird die lokale Wirtschaft gestärkt und die Arbeitsstellen zahlreicher Beschäftigter werden gesichert.
Der Einsatz der GEWOBA in punkto energetische Modernisierungen und für barrierefreie Wohnungen ist dabei nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern setzt Marktanreize für private Vermieter, eigene Wohnungsbestände zu modernisieren.
Dagegen haben Privatisierungen von öffentlichen Wohnungsunternehmen sowie der Verkauf von größeren Wohnanlagen an Finanzinvestoren in den vergangenen Jahren oftmals unangenehme Folgen für die Mieterinnen und Mieter gehabt. Exemplarisch sind die Wohnverhältnisse in den Gebäuden Neuwieder Straße 1 und 3 zu nennen. Die schlimmen Wohnverhältnisse in diesen Gebäuden mit immer undurchschaubareren Eigentumsverhältnissen sind warnendes Beispiel, größere Wohnungsbestände oder gar ein ganzes Wohnungsunter-nehmen wie die GEWOBA zu privatisieren. Auch im Interesse der Beschäftigten der GEWOBA darf ein Verkauf keine Alternative sein.
Stattdessen müssen die Gestaltungsspielräume der GEWOBA städtischerseits erweitert werden. Gesellschaftliche Veränderungen führen zu veränderten Wohn- und Lebensverhältnissen. Die Entwicklung der GEWOBA hin zu neuen Geschäfts- und Servicemodellen muss darum aufgeschlossen begleitet und sinnvoll mitgesteuert werden. Potenziale dafür müssen gesucht, entdeckt und genutzt werden. Gleichzeitig darf das klassische Geschäftsfeld Vermietung aber nicht vernachlässigt, sondern muss wie derzeit auch intensiv gepflegt werden.
Eine weitere gezielte Fortentwicklung von Quartieren mit besonderem Förderbedarf, wie sie die GEWOBA aktiv unterstützt, führt nicht nur zu sozial gewünschten Effekten, sondern auch zu einer wirtschaftlichen Aufwertung des unternehmenseigenen Wohnungsbestands. Unternehmerische, stadtentwicklungspolitische und soziale Maßnahmen beeinflussen und ergänzen einander wirksam und dürfen nicht für eine verkürzte gewinnorientierte Sichtweise aufgegeben werden.
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
- Die Stadtbürgerschaft lehnt einen Verkauf der Mehrheitsanteile an dem kommunalen Wohnungsunternehmen GEWOBA ab.
- Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat dafür Sorge zu tragen, dass die GEWOBA auch zukünftig ihre tragende Rolle als gute Vermieterin, sozial verantwortliches Unternehmen und wichtiger Faktor der Bremer Stadtentwicklungspolitik erfüllen kann.
- Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat darauf hinzuwirken, dass der Vorstand der GEWOBA ein Konzept dazu erstellt, welche Projekte für Neubau und Bestand im Rahmen einer integrierten Bestandsentwicklung durch die Gesellschaft realisiert werden könnten. Besonderes Augenmerk sollen der Bestandsentwicklung in demografischer, generationengerechter, energetischer und nachfrageorientierter Hinsicht zukommen, dem sozialen oder niedrigpreisigen Wohnungsbau und Projekten gemeinschaftlichen Wohnens im Rahmen der neuen Wohnungsbaukonzeption Bremen. Der Stadtbürgerschaft ist innerhalb von sechs Monaten über die Ergebnisse zu berichten.