Mobilität für Alle ist das Ziel
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 18. Juli 2007
Die Bremische Landesbauordnung und das Behindertengleichstellungsgesetz schreiben vor, dass bauliche Anlagen und Einrichtungen so zu gestalten sind, dass sie von
behinderten Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Mit der Studie „Bremen baut Barrieren ab“ wurden vorhandene Barrieren im Stadtraum identifiziert und Vorschläge für ihre Beseitigung gemacht.
In den Beratungen der Beiräte spielt der Abbau von Barrieren im Stadtteil eine zunehmend wichtige Rolle.
Wir fragen den Senat:
- Welche Maßnahmen wurden bereits aufgrund der Studie „Bremen baut Barrieren ab“ realisiert?
- In welchem Zeit- und Finanzierungsrahmen sollen die nächsten Schritte zur Realisierung der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen?
- Wie werden die Erkenntnisse der Beiräte über Barrieren im Stadtteil in diesen Zeit- und Finanzierungsrahmen integriert?
- Wie bewertet der Senat die Forderung der Beiräte Vahr und Schwachhausen Fußgängerbrücken durch niveaugleiche Straßenquerungen zu ersetzen?
- Wann werden die zuständigen Deputationen und die Stadtbürgerschaft mit dem Fachentwicklungsplan „Barrierefreiheit“ befasst werden?
- Wie soll gewährleistet werden, dass der Fachentwicklungsplan „Barrierefreiheit“ künftig Grundlage ist für Neu- und Umbauten, Instandsetzungen und Sanierungen von Straßenräumen und Hochbauten, in die öffentliche Mittel fließen?
Jürgen Pohlmann, Renate Möbius, Dr. Carsten Sieling und Fraktion der SPD
Antwort des Senats vom 28. August 2007
1. Welche Maßnahmen wurden bereits aufgrund der Studie „Bremen baut Barrieren ab“ realisiert?
Aus der Studie „Bremen baut Barrieren ab“ wurden bisher die Maßnahmen Nr. 4 (Rampe östlich des Bürgerhauses Weserterrassen), Nr. 7 (Straßenbahnhaltestellen der Linien 2 und 3 in der Obernstraße und Am Brill), Nr. 14 (Straßenbahnhaltestelle Rotes-Kreuz-Krankenhaus), Nr. 32 (Bordsteinabsenkungen in der Hemmstraße/Richtung Utbremer Ring) und Nr. 35 (Schilder im Gehweg Gneisenaustraße) der darin aufgeführten Maßnahmenliste realisiert.
2. In welchem Zeit- und Finanzierungsrahmen sollen die nächsten Schritte zur Realisierung der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen?
Für bauliche Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum kann zurzeit noch kein konkreter Zeit – und Realisierungsrahmen benannt werden. Der dafür erforderliche Zeitrahmen ist unter anderem abhängig vom Arbeitsfortschritt bei der Erstellung der Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten und der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die Umsetzung der hieraus notwendig werdenden Maßnahmen.
Aus reinen Bauunterhaltungsmitteln für den Straßenbau sind diese Maßnahmen nicht durchzuführen. Nach Fertigstellung der Richtlinie ist vorgesehen, die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel einzuwerben. Der Abbau der aufgezeigten Barrieren im öffentlichen Raum könnte schrittweise im Zuge von Umbaumaßnahmen erfolgen. Im Ergebnis erwartet der Senat eine Priorisierung der anzugehenden Maßnahmen, die den zuständigen Deputationen im zweiten Quartal 2008 vorgelegt wird.
Sofern im öffentlichen Hochbau Umbaumaßnahmen absehbar sind, sollen die folgenden, im Bericht „Bremen baut Barrieren ab“, genannten Barrieren weitestgehend abgebaut werden:
Die Maßnahme Nr. 42/43 (Bremische Bürgerschaft/Börsenhof) soll nach Möglichkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der architektonischen und denkmalpflegerischen Belange sowie besonderer Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Bremische Bürgerschaft weist darauf hin, dass ihr eine Studie der Hochschule Bremen und des Vereins Stattreisen e.V. vorliege, in der weitere Maßnahmen zum Abbau von Barrieren aufgezeigt worden sind. Diese Maßnahmen sollen mit denen des Berichts „Bremen baut Barrieren ab“ auf Plausibilität überprüft und nach Möglichkeit ebenfalls umgesetzt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das „Haus der Bürgerschaft“ ein im öffentlichen Besitz befindliches Gebäude ist, wohingegen das Gebäude „Börsenhof A“ nur angemietet ist. Bauliche Maßnahmen müssen von der Eigentümerin umgesetzt werden.
Die Maßnahme Nr. 44/45 (Rathaus Haupteingang/Nebeneingang) soll im Zuge der im Rathaus anstehenden Baumaßnahmen und unter dem besonderen Aspekt des Erhalts des Weltkulturerbes und der Denkmalpflege auf Durchführbarkeit geprüft und gegebenenfalls auch realisiert werden.
Die Maßnahme Nr. 48 (Ortsamt Neustadt/Meldestelle) wird bis auf weiteres nicht mehr verfolgt, weil die Meldestelle bereits geschlossen ist und für das Ortsamt in 2008 ein Umzug vorgesehen ist.
Mit dem Abschluss des Projektes „Gerichtszentrum Bauabschnitt 2 – Am Wall –“ im Herbst 2008 sind dann alle Gerichte an einem Standort konzentriert. Hier werden Sitzungssäle mit Induktionsschleifen ausgestattet sein. Ob eine solche Ausstattung auf alle Sitzungssäle ausgedehnt werden soll (Maßnahme Nr. 46), ist noch offen. Die in der Studie beschriebene Planung zur Eingangssituation des Landgerichts (Maßnahme 47) ist verworfen worden, da die barrierefreie Erschließung und Anbindung an den Fahrstuhl aus bautechnischen Gründen nicht umsetzbar war. Insoweit verbleibt es bei der bereits geschilderten Zuwegung über den Innenhof. Die Verbesserung der aktuellen Situation wird angestrebt.
3. Wie werden die Erkenntnisse der Beiräte über Barrieren im Stadtteil in diesen Zeit- und Finanzierungsrahmen integriert?
Die Studie „Bremen baut Barrieren ab“ stellt die öffentlichen Straßen, Plätze und Gebäude dar, die aus der Sicht behinderter Menschen wegen baulicher Barrieren vorrangig nachzubessern sind. Sie ist keine vollständige Erhebung über alle bestehenden baulichen Barrieren in Bremen. Der Senat begrüßt daher das Engagement der Beiräte, auf weitere, bisher noch nicht bekannte Barrieren aufmerksam zu machen, um mit der Verwaltung nach Lösungswegen zu deren Aufhebung zu suchen.
4. Wie bewertet der Senat die Forderung der Beiräte Vahr und Schwachhausen Fußgängerbrücken durch niveaugleiche Straßenquerungen zu ersetzen?
Der Beirat Vahr hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit der Barrierefreiheit der Brücken über die Richard-Boljahn-Allee beschäftigt und die Verwaltung um eine Prüfung gebeten, wie die Barrierefreiheit für diese Brücken hergestellt werden kann bzw. welche Alternativen bestehen, um auch mobilitätseingeschränkten Menschen das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Niveaufreie Straßenquerungen für Fußgänger wurden in der Vergangenheit vor allem im Verlauf von Straßenstrecken erstellt, die ein entsprechend hohes Verkehrsaufkommen, überbreite Fahrbahnen und eine höhere erlaubte Geschwindigkeit als anderen Straßen aufwiesen. Diese Straßen waren als Hauptverkehrsstraßen geplant, auf denen der Verkehr kreuzungsfrei geführt werden sollte.
Von daher wurden z.B. Lichtsignalanlagen zum ebenerdigen Überqueren dieser Straßen sowohl aus Leistungsfähigkeits- als auch aus Sicherheitsgründen
nicht vorgesehen.
Die damalige Bauweise der Brücken mit einem Steigungsgrad von mehr als 10% entspricht den heutigen Anforderungen in keiner Weise. Die jetzt durchzuführenden Prüfungen sollen daher die bestehenden Möglichkeiten ausloten, um auch mobilitätseingeschränkten Menschen unter Berücksichtigung der Bedeutung dieser Hauptverkehrsachsen das Überqueren zu ermöglichen.
5. Wann werden die zuständigen Deputationen und die Stadtbürgerschaft mit dem Fachentwicklungsplan „Barrierefreiheit“ befasst werden?
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa steht im Zusammenwirken mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unter Einbeziehung des Landesbehindertenbeauftragten und Vertretern von Behindertenverbänden in einem Austausch zum Thema Regeln und Grundsätze für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum. Dieser inhaltliche Austausch wird – auch insbesondere im Zusammenhang mit der Befassung der Richtlinie – fortgeführt.
6. Wie soll gewährleistet werden, dass der Fachentwicklungsplan „Barrierefreiheit“ künftig Grundlage ist für Neu- und Umbauten, Instandsetzungen und Sanierungen von Straßenräumen und Hochbauten, in die öffentliche Mittel fließen?
Genehmigungsbedürftige Neu- und Umbauten werden nach den Bestimmungen des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes, der Landesbauordnung bzw. nach der noch zu verabschiedenden Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten hergestellt.
Diese Richtlinie befindet sich noch im Abstimmungsverfahren mit den in Bremen staatlich anerkannten Behindertenverbänden und dem Landesbehindertenbeauftragten. Der Senat ist der Auffassung, dass diese Vorschriften der Baustein sind und sein werden, um bei Neu- und Umbauten eine weitgehende Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Instandsetzungen, Sanierungen und Unterhaltungsmaßnahmen, die von einer öffentlich rechtlichen Genehmigung bzw. vom Anwendungsbereich der oben genannten Richtlinie ausgenommen sind, lösen keine Verpflichtung zur barrierefreien Umgestaltung dieser baulichen Anlagen aus. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird jedoch weiterhin angestrebt, auch ohne eine solche Verpflichtung bekannte, vorhandene, bauliche Barrieren sukzessive abzubauen bzw. zu entschärfen.
Darüber hinaus ist die Senatorin für Bildung und Wissenschaft gemeinsam mit dem Landesbehindertenbeauftragten, dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa und der Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH zurzeit bemüht, regionale behindertengerecht ausgebaute Schulen zu schaffen, damit in allen Ortsteilen je nach Schultyp Angebote für Behinderte vorhanden sind. Dazu hat die Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH einen Auftrag zur Bestandsaufnahme und Unterbreitung von Vorschlägen zur Behindertengerechtigkeit erhalten.