Jahresbericht des Landesbeauftragen für Informationsfreiheit

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Richter hat es vorgetragen: Im
August 2006 ist das Bremer Informationsfreiheitsgesetz nach umfangreichen Beratungen
in Kraft getreten. Wie in dem Bericht des Landesbeauftragten beschrieben hat Bremen als
achtes Bundesland ein solches Gesetz verabschiedet. Andere Bundesländer sind noch nicht
so weit und sperren sich gegen diese Form der Transparenz.

Die Frage ist aber für diese anderen Bundesländer: Wird sich diese Form der Verwaltungs-
arbeit gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger langfristig durchsetzen lassen?
Wir von der SPD-Fraktion sagen Nein! In Bayern zum Beispiel, und Bayern hat noch kein
IFG, lassen sich einige Bürger nicht davon abschrecken. Ich habe einen Fall gefunden,
dass dort ein Tischlermeister einen Verwaltungsgerichtsbeschluss herbeigeführt hat, der
eine Gemeinde jetzt dazu verpflichtet, ihm die Protokolle der Sitzungen zuzusenden! Das
wollte diese zuerst nicht! Auch das ist also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung in
anderen Bundesländern. Passiert ist das in der Gemeinde Tirschenreuth, das muss
irgendwo in der Oberpfalz sein, im Jahre 2007.

Meine Damen und Herren, dieser Ansatz der Verhinderung von Transparenz ist falsch! In
der Informationsgesellschaft ist die Teilhabe am Wissen der öffentlichen Verwaltung ein
Bürgerrecht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Jede Person muss Zugang zu Dokumenten staatlicher Einrichtungen erhalten können. Eine
transparente Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt,
Entscheidungen nachzuvollziehen und auch zu beeinflussen, schafft Vertrauen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Vertrauen und Transparenz aber sind die Grundlagen einer modernen demokratischen
Gesellschaft. Demokratie und Informationsfreiheit kosten Geld und binden Arbeitszeit in
der Verwaltung, keine Frage. Die Bertelsmann Stiftung hat dies in Zusammenarbeit mit
der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit untersucht und kommt dabei zu
Ergebnissen. Zwei möchte ich kurz zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die internatio-
nale Erfahrung zeigt, dass der Zusatzaufwand zur Umsetzung von Informationszugangs-
rechten nicht erheblich ist. Es entstehen aber Kosten, die vom Gesetzgeber in Abwägung
mit dem zu erwartenden Zuwachs an Transparenz und Vertrauen abgewogen werden
müssen.“ Ein klares Plädoyer für Informationsfreiheit, auch wenn es Geld kostet und für
Verwaltung mehr Arbeit bedeutet!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Ein weiteres Zitat: „IFG-Skeptiker befürchten, schützenswerte Informationen über
Unternehmen könnten durch die Nutzung von IFG in falsche Hände geraten.“ Um dies
explizit auszuschließen, enthalten alle IFG – und natürlich auch das Bremer IFG –
entsprechende Ausnahmeregelungen, um eben das, Herr Richter hat es ja gerade auch
erwähnt, zu vermeiden. Ein klares Plädoyer dafür! Der entstehende Zusatzaufwand, um
das eben herbeizuführen, kann minimiert werden, wenn Informationszugangsrechte in die
laufenden Bemühungen zur EDV-gestützten Verwaltung eingebunden werden. Deshalb
regelt ja in Bremen der Paragraf 11 Absatz 5 die Pflichten zur Veröffentlichung, federführ-
end hier die Finanzsenatorin, das haben wir ja gerade auch schon gehört. Geplant ist, Herr
Richter hat es ausgeführt, ein Portal, in dem man das nachlesen kann. Das soll jetzt zum
Mai kommen, wurde uns damals im Ausschuss gesagt. Ich gehe davon aus, dass das dann
auch so – ich sehe, Sie nicken – funktionieren wird.

Der Landesbeauftragte hat darauf hingewiesen: Umfangreichere Zahlen zur Nutzung in
2006 liegen noch nicht vor. Ich meine, da irgendetwas von zehn Fällen gelesen zu haben.
Das ist also noch etwas dünn, hängt aber natürlich auch mit der Kürze der Einführung
zusammen. In 2007 sollen aber schon knapp 100 telefonische Anfragen sowie ungefähr 20
Beschwerden über nicht ausreichend erteilte Auskünfte eingegangen sein. Dies ist zumin-
dest ein Indiz für das gesteigerte Interesse der Bevölkerung und auch die Öffentlichkeits-
arbeit.

(Beifall bei der SPD)

Öffentlichkeitsarbeit ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, damit das dann auch ein
weiterer Baustein von Transparenz in einer Verwaltung ist. Wie gesagt, Bremen ist das
achte Land! Wir sind im Geleitzug mit Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, und ich meine gelesen zu
haben, in Thüringen und Hessen ist so etwas in Arbeit. Noch einige Zahlen aus einem
anderen Bundesland: In Nordrhein-Westfalen gab es, das ist eine Zahl von 2002/2003,
2177 Anträge auf Auskunftserteilung. Davon sind, und das finde ich sehr angenehm, nur
ungefähr 437 abgelehnt worden!

Das bedeutet: Auch die Befürchtungen, dass das ein Papiertiger ist und keiner Auskünfte
bekommt, kann man in das Reich der Fabel verweisen. Das scheint also zu funktionieren.
Noch eine weitere Zahl über die Nutzung von Bundesbehörden: Dort gab es im Jahr 2006
über alle Ressorts 2278 Auskunftsersuchen. Davon sind, und das finde ich auch sehr
positiv, knapp 1200 positiv beschieden worden, 196, also knapp 200, teilweise positiv und
nur 410 abgelehnt worden. Das sind dann solche Sachen wie Inhalte des Mautvertrags
oder Ähnliches. Ich möchte hier noch einmal die Gelegenheit ergreifen, mich zu bedanken,
und zwar nicht nur bei dem Landesbeauftragten, sondern auch bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Bürgerschaft, die den Ausschuss begleitet haben. Das war eine sehr
konstruktive Arbeit. Damit bin ich am Ende. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)