+ + + Regierungserklärung zur Umsetzung der Föderalismusreform + + +
„Ich sage, ja, wir können es schaffen. Wir können es schaffen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Voraussetzungslos ist das aber keinesfalls“, so die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der SPD, Uta Kummer. Die Koalition nehme die Herausforderung der Sanierung an, denn wer dies nicht tue, so wie die LINKE, der habe schon verloren. Das gelte auch für die notwendigen Eigenanstrengungen.
„Bis 2014 sollen 950 Stellen zu den bisherigen 5000 hinzu eingespart werden. Wer sagt, das ist kein Sparen? Das kann man nicht eben im Vorübergehen erledigen, das erfordert harte Anstrengungen aller Beteiligten! Wir werden sparen, liebe KollegInnen von der CDU, aber das alleine wird nicht reichen. Und was überhaupt nicht geht: Wenn CDU und FDP auf Bundesebene Steuergeschenke verteilen, das Ganze dann aber am sozialen Zusammenhalt und an der Daseinsvorsorge vor Ort in den Kommunen wegsparen!“ Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschere Bremen Verluste in Höhe von 38,5 Mio. Euro, die weiteren angekündigten Steuergeschenke werden noch einmal über 160 Mio. Euro pro Jahr kosten. „Die Einnahmen dürfen uns nicht weg brechen. Die Einnahmeseite ist zwingende Voraussetzung für ein Gelingen des Sanierungskurses, ebenso wie die Ausgabeseite, eines ohne das andere gehe nicht.“
Teilweise könne Bremen die Einnahmen selber beeinflussen. „Das machen wir auch, wir werden bspw. die Grunderwerbssteuer erhöhen. Aber mit all unseren Eigenanstrengungen auf der Einnahme- wie auf der Ausgabeseite werden wir niemals die schwarz-gelben Steuersenkungen wegsparen können.“ Abschließend erklärte Kummer, Bremen werde weiter den Weg der strikten Ausgabenbegrenzung gehen. Das sei ein Teil der Sanierungsvereinbarung. „Was wir aber nicht tun werden, ist unsere Selbständigkeit wegsparen. Wir müssen weiter in unsere Schwerpunkte investieren, in Arbeitsplätze und Bildung. Wir haben das in den letzten Jahren durch Umschichtungen, nicht durch Mehrausgaben getan. Was nützt es uns, wenn wir kein Theater mehr haben, wie in Wuppertal, keine Schwimmbäder mehr wie in Oberhausen, Bibliotheken und Bürgerhäuser schließen, die Schulentwicklung auf Eis legen und die KiTa-Betreuung wieder runterfahren und Studiengänge schließen. Das ist keine Lösung, wie manchmal suggeriert wird, das sind Verzweiflungstaten. Denken Sie daran, Sparen allein ist kein Selbstzweck sondern dient der Sicherung der politischen Handlungsfähigkeit.“
+ + + Neues Bremisches Abgeordnetengesetz verabschiedet + + +
„Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) hat den vorliegenden Bericht zum neuen Abgeordnetenrecht am 11.03.2010 einstimmig verabschiedet. Also auch mit den Stimmen der Linken. Gemäß der Reform werden alle Abgeordneten künftig einheitlich mit 4.700 Euro bezahlt. Dieser Betrag ist im Übrigen voll zu versteuern. Alle Sonderzahlungen fallen weg und die Bremer Abgeordneten sind nun selbst für ihre Pension verantwortlich. Mit dem neuen Abgeordnetenrecht setzt sich Bremen an die Spitze der Reformbundesländer“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende, Björn Tschöpe. Tschöpe wies in seiner Rede noch einmal darauf hin, dass der Bund der Steuerzahler diese Reform jüngst als einen überfälligen Systemwechsel, als besonders transparente Abgeordnetenvergütung gelobt habe. Scharf kritisierte Tschöpe dann das Verhalten der LINKEN in den Beratungen. „Das war und ist äußerst widersprüchlich, was sie hier in den letzten Monaten abgeliefert haben und das hat heute öffentlichkeitswirksam seinen traurigen Höhepunkt erreicht. Den zahlreichen Sitzungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses sind sie entweder ferngeblieben oder sie trugen nichts zu den Beratungen bei. Nach den Beratungen kritisieren sie dann das Vorhaben per Presseerklärung. Das passt doch alles nicht zusammen. Mit der heutigen Ablehnung der Änderung des Abgeordnetenrechts im Landtag erreicht die politische Unglaubwürdigkeit der Linken eine neue Qualität. Schließen will ich deshalb mit einem Zitat von Marcel Reich Ranitzki, dass ihr Verhalten gut auf den Punkt bringt: Unverständlichkeit ist noch lange kein Beweis für tiefe Gedanken.“ Die Bremische Bürgerschaft hat das neue Abgeordnetengesetz heute mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP verabschiedet.
+ + + Private Grundschulen müssen die Ausnahme bleiben + + +
Die SPD wird die Förderung von Elite-Grundschulen in Bremen nicht mittragen. Denn die Grundschulen sind nicht nur ein Ort des fachlichen Lernens, sondern auch ein Ort des sozialen Lernens, und gerade hier sollen die verschiedenen Kinder aus den verschiedenen Schichten und den verschiedenen Kulturen lernen miteinander umzugehen. „Die Grundschule ist nach dem Grundgesetz die Schule für alle. Gegensätze der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten sollen in der Grundschule überwunden werden. Dementsprechend sind private Grundschulen für die SPD keine wertvolle Ergänzung der Schullandschaft, sondern lassen die Kluft zwischen Herkunft und Bildung größer werden. Wir werden dieser sozialen Entmischung keinen Vorschub leisten. Daher muss diese Idee, die im Grundgesetz steckt, ausreichend geprüft werden und es muss die Ausnahme bleiben“, erklärte Mustafa Güngör, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Er betonte: „Die von den Liberalen beantragte Aktuelle Stunde zeigt, dass der Bildungspolitiker Dr. Magnus Buhlert sich wieder mal in FDP-Politik versucht. Im Fachausschuss hatte ich den Eindruck, dass Herr Buhlert sehr konstruktiv, sehr gewissenhaft und auch sehr im Sinne aller Schülerinnen und Schüler mitgearbeitet hat. Dass er dann von der FDP wieder liberal überholt wurde, hat sich bei den Konsensverhandlungen gezeigt und das ist schade. Die FDP spricht von einer Privatschulallergie und hat doch selber eine Allergie gegenüber allem, was dem Staat gehört. Von der GEWOBA, den Krankenhäusern, BREPARK bis hin zum Flughafen wollen sie alles verkaufen“, wies Güngör die Oppositionsfraktion in ihre Schranken. Klar ist: Ein von der FDP geforderter Wettbewerb im Bildungsbereich kann sich nur negativ auswirken. „Denn Bildung ist keine Ware, die man den Marktmechanismen überlässt. Bildung darf im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eben nicht vom Geldbeutel abhängen“, so Güngör. Der SPD geht es im Bildungsbereich daher um den weiteren Abbau von sozialen Schranken und die weitere Herstellung der Chancengleichheit.
+ + + Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung verhindern + + +
Mit der Regierungsübernahme hat die schwarz-gelbe Koalition eine Kampagne zur Einführung einer Kopfpauschale gestartet. Für Millionen Kassenmitglieder in Deutschland ist dies keine gute Entwicklung. Denn die auf Bundesebene geplanten Veränderungen in der Gesundheitspolitik, die zu einer deutlichen Belastung der gesetzlich Versicherten in der Kranken- und der Pflegeversicherung führen werden, haben das übergreifende Ziel einer Privatisierung von Krankheits- und Pflegerisiken. Die SPD spricht sich klar gegen eine einheitliche Kopfpauschale aus. Denn eine einheitliche Prämie ist sozial unausgewogen. „Die Kopfpauschale bedeutet, dass letztlich alle Bürger, die weniger als 1.835 Euro im Monat an Bezügen als Einzelperson haben, mehr für ihre Krankenversicherung zahlen, während Einkommen darüber entlastet würden. Dem müsste dann durch einen solidarischen Sozialausgleich entgegengewirkt werden“, erklärte Winfried Brumma, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Wir wollen einen prozentualen Beitragssatz, der sich am Einkommen orientiert und paritätisch gezahlt wird. Die SPD steht deshalb für eine Beitragsbemessungsgrenze bis zur Rentenbeitragsbemessungsgrenze. Unsere klare Alternative zur Idee der Kopfpauschale ist das Konzept zur Bürgerversicherung. Die private Krankenversicherung muss zudem in den Finanzausgleich aller Kassen einbezogen werden.
+ + + Opfer seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewaltdelikte schützen und entschädigen + + +
Die aktuelle Aufdeckungswelle sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen der katholischen Kirche und Privatschulinternaten offenbart das erschreckende Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die Bremer CDU hat einen Antrag zur Abschaffung der Verjährungsfrist in den Landtag eingebracht. Insa Peters-Rehwinkel, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und stellvertretende Sprecherin des Rechtsausschusses weist diesen zurück. Weil über 90 Prozent der Taten im sozialen Nahbereich verübt werden, ruhe die Frist bis zur Volljährigkeit der Opfer. Peters-Rehwinkel verlangt einen verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern. Aus diesem Grund hat die SPD gemeinsam mit den Grünen einen eigenen Antrag eingebracht: „Es ist der falsche Weg die Verjährung an sich anzugreifen, sie ist ein wichtiges rechtsstaatliches Instrument.“ Es gilt vielmehr, das Strafmaß für den Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs zu überprüfen, weil sich daraus die Länge der Verjährungsfrist ableitet. Dies zu kontrollieren und zu erhöhen ist eine Bundesangelegenheit. Dort muss auch begutachtet werden, ob das Opferentschädigungsrecht auf die vor 1976 Geschädigten erweitert werden kann. Die Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen.“ Der Antrag der Koalitionsfraktion wurde gestern im Landtag beschlossen. Auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion.
+ + + Rechtsstaatlichkeit beim Erwerb von Passersatzpapieren garantieren + + +
„Die Praxis der Feststellung der Staatsangehörigkeit von Ausländerinnen und Ausländern muss rechtsstaatlich über jeden Zweifel erhaben sein“, erklärt Thomas Ehmke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Anlass der heutigen Landtagsdebatte war die Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts vom 8. Januar, das dem Eilantrag eines abgelehnten Asylbewerbers gegen eine Vorspracheanordnung zur Ausstellung von Passersatzpapieren stattgegeben hatte. Vorführungen oder Anhörungen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit oder zur Beschaffung von Passersatzpapieren, die mit Geldzahlungen an Delegationsmitglieder verbunden sind, die aus einem Land kommen, in denen Korruption üblich ist, seien daher klar abzulehnen. „Zudem müsse sichergestellt sein, so Ehmke, dass zur Identitäts- und Herkunftsfeststellung wissenschaftlich anerkannte Verfahren herangezogen werden. „Ich erwarte, dass Bremen nur dann an Verfahren teilnimmt, wenn sichergestellt ist, dass die sachverständigen Bediensteten von den Auslandsvertretungen ihrer Herkunftsstaaten autorisiert sind und sie mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes in die Bundesrepublik eingereist sind“, erklärte Ehmke. Darüber müsse sich die Bremer Ausländerbehörde vorab selbst vergewissern.
+ + + Interessen der VerbraucherInnen werden gestärkt + + +
Politisches Ziel der SPD in Bremen ist es, Interessen der VerbraucherInnen in Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und weiter zu stärken. Denn staatliches Handeln kann die Interessen der VerbraucherInnen in vielfältiger Weise berühren. „Wir müssen daher prüfen, ob eine Regelung wie sie auf Bundesebene stattfindet, auch auf Landesebene sinnvoll ist und wie eine solche Maßnahme trotz der Zuständigkeit verschiedener Ressorts für den Verbraucherschutz im Land Bremen zu implementieren wäre“, erklärte Manfred Oppermann, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Bundesministerien haben in ihrer gemeinsamen Geschäftsordnung festgelegt, dass in Gesetzgebungsvorlagen der Bundesregierung die Auswirkungen der Regelungen auf VerbraucherInnen Berücksichtigung finden. In einer Testphase bis Herbst 2011 soll ein entsprechendes Vorgehen vom zuständigen Bremer Ressort „Wirtschaft und Häfen“ durchgeführt werden. „Besonders freue ich mich darüber, dass wir einen Antrag vorliegen haben, der von einer breiten Mehrheit des Hauses getragen wird. Wir beschreiten damit gemeinsam den richtigen Weg“, so Oppermann. Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE sagte er: „Es mag sein, dass wir unseren Antrag intensiver beraten haben, um ihn letztlich so einzubringen. Ich empfinde es aber als eine Frechheit von der Fraktion DIE LINKE, einen Vorantrag, den wir als Koalitionäre hier in der Vorberatung formuliert haben, Wort für Wort zu übernehmen und als eigenen Antrag einzubringen. Das zeigt doch, dass sie keine Ahnung von diesem Thema haben. Das ist enttäuschend – aber ich habe auch nichts anderes von ihnen erwartet.“
+ + + Erfolgreiche Mittelstandsförderung weiter ausbauen + + +
Auf der Tagesordnung des Landtages stand heute der Bericht des Senats zur Situation der mittelständischen Wirtschaft im Land Bremen, über getroffene Fördermaßnahmen und deren Effekte. „Wir sind, das weißt der Bericht auf, gut aufgestellt im Land Bremen. Der rot-grüne Senat hat eine erfolgreiche Mittelstandspolitik gemacht“, erklärte Max Liess, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Damit baut Bremen weiterhin auf eine erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre. „Was wichtige Entscheidungen zum Mittelstand anging, sind diese hier im Hause immer breit getragen worden und das zeigt, dass wir auch ein gemeinsames Anliegen an der Mittelstandsförderung haben“, so Liess. Diese soll weiter verbessert werden. Insbesondere sprach er sich für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Arbeitsmarktpolitik aus. „Die erfolgreiche Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Bremerhaven im Rahmen der Windenergie ist ein Beispiel dafür, wie Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung Hand in Hand gehen können.“ Darüber hinaus spricht sich die SPD klar dafür aus, Unternehmen von Menschen mit migrantischem Hintergrund weiter zu unterstützen. „Insbesondere deshalb, weil die Anzahl der Menschen mit diesem Hintergrund eine höhere Tendenz zur Verselbständigung hat, wollen wir dies auch weiter fördern“, so Liess. Kleine und mittlere Unternehmen sollen zudem künftig noch besser in die Bestandspflege der WSB eingebunden werden. „Die Wirtschaftsförderung Bremen hat sich neu aufgestellt und wird weiter dafür sorgen, dass gerade auch Kleinstunternehmen eine gute Chance haben, vom Staat als wichtig und wesentlich erkannt zu werden. Der rot-grüne Senat hat seine Aufgaben richtig gemacht und wir werden weiterhin den Schwerpunkt in der Mittelstandspolitik setzen. Ich kann zusichern, dass wir das Mittelstandsgesetz nicht zum 31.03.2011 auslaufen lassen werden. Es ist vernünftig es weiterzuführen und es ist vernünftig, dass wir anhand von Berichten hier auch weiterhin dazu debattieren“, erklärte Liess.
+ + + Obduktionspflicht für Kinder wird beraten + + +
Am 18. Februar 2010 hat die Deputation für Arbeit und Gesundheit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen zugestimmt. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen soll eine Obduktionspflicht für vor der Vollendung des 6. Lebensjahres verstorbene Kinder, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei bekannt bzw. nicht zweifelsfrei erkennbar ist, eingeführt werden. „In verschiedenen Untersuchungen aus Österreich wurde festgestellt, dass es sich bei 5 bis 6% der plötzlichen Kindstodfälle um Tötungen handelt. Neben den Präventivmaßnahmen, die wir in Bremen bereits durchführen, kann diese Maßnahme für Geschwisterkinder oder später geborene Kinder in der Familie eine durchaus präventive Wirkung erzeugen. Durch eine Obduktionspflicht kann im Interesse der Kinder aber ebenso der Eltern die Todesursache besser geklärt werden“, erklärte Winfried Brumma, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Auch die Berufsverbände der Rechtsmediziner und der Kinderärzte plädieren für das Gesetz, dessen Entwurf nun zunächst im Senat beraten wird.