Der irische „High Court“ hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten rechtmäig ist. Der EuGH wird nun prüfen, ob die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Datenschutzrecht verstoßen. Dieses ist nach Ansicht von vielen Juristen und Datenschützern der Fall. Wird die Richtlinie gekippt so ist auch die Vorratsdatenepicherung in Deutschland hinfällig.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja in seiner Entscheidung vom März 2010 ein deutliches Zeichen gesetzt.
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