ACTA ad acta legen – zeitgemäßes Urheberrecht entwickeln

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/299
Landtag (Neufassung von Drs. 18/285)
18. Wahlperiode 14. März 2012

Unter dem Titel „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, kurz ACTA, haben die USA, Japan, die EU-Kommission und die Schweiz sowie Kanada, Australien, Jordanien, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate mit Wirtschaftsunternehmen und -vertretern einen Vertrag zur Bekämpfung der illegalen Verwendung geistigen Eigentums verhandelt. Die Verhandlungen erfolgten seit 2006 unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie der Entwicklungs- und Schwellenländer.

An der Aushandlung von ACTA waren kommerzielle Verwerter, nicht aber originäre Urheber beteiligt. Erst auf massiven Druck des Europäischen Parlaments wurden im vergangenen Jahr die Abkommenstexte öffentlich gemacht. Die fehlende Transparenz des Entstehungsprozesses wie auch die unzureichende Informationsweitergabe an das Europaparlament und Länderregierungen führen – neben der inhaltlichen Kritik – aktuell zu einem europaweiten Protest gegen das ACTA-Abkommen. Als Reaktion auf die Protestbewegung hat die Bundesregierung nunmehr angekündigt, das Abkommen vorerst nicht zu unterzeichnen.

Die Unterzeichnung von ACTA würde die Bewahrung des Urheberrechts durch Weiterentwicklung behindern und den derzeitigen Konflikt zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und freiheitlichen Netzregeln zementieren. Denn ACTA bezieht sich vor allem auf bestehende Rechtslagen zum Urheberrechtsschutz (einschließlich des Patentund Markenrechts), ohne auf Fragen zur Reform und Gestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts einzugehen, das einen fairen Ausgleich der Interessen von Urheberinnen und Urhebern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern bzw. Nutzerinnen und Nutzern vorsehen müsste. Diese Interessen haben sich mit der Entwicklung des Internets zum zentralen Kommunikationswerkzeug im privaten wie auch im wirtschaftlichen Bereich grundlegend verändert und werden sich auch künftig weiter verändern.

ACTA enthält u.a. Empfehlungen an die Vertragsstaaten zur Schaffung von Kontroll und Überwachungs­instrumenten, zur Verfolgung von Urheberrechts­verletzungen im Internet und zum Vorantreiben der Kooperation mit privaten Internetprovidern, ohne dafür Mindeststandards für ein rechtsstaatliches Verfahren festzulegen: Der Versuch, analoge Geschäftsmodelle mit Hilfe von Strafen und internationalen Sperr-Infrastrukturen in der digitalen Gegenwart zu realisieren, würde mit drastisch eingeschränkten Freiheits- und Nutzerrechten einhergehen.

Auch aus Sicherheitsgründen für die Verbraucherinnen und Verbraucher muss eine effektive Kontrolle im Bereich des Marken- und Patenrechts möglich sein – aber sie darf die Netzneutralität und den Datenschutz nicht untergraben. Auch der Handel von Generika und Saatgut könnte durch ACTA beeinträchtigt werden, da weitgehende Befugnisse zur Beschlagnahmung und Zerstörung solcher Produkte eingeräumt werden. Dies kann
die Produktion und den Handel von preisgünstigen Medikamenten in Schwellen- und Entwicklungsländern beeinträchtigen und bäuerlichen Betrieben das Recht auf die Entwicklung und Nutzung eigenen Saatguts nehmen. Die Kriminalisierung der Bevölkerung durch unverhältnismäßige Verfolgung wie z. B. durch Sperren des privaten Internetzugangs, durch Abmahnverfahren bei privatem Austausch von Dateien oder bei Bagatellfällen und -irrtümern im Urheberrecht lehnen wir ebenso ab, wie Maßnahmen, die die dezentrale soziale und technologische Struktur des Internets in Frage stellen (etwa Netzsperren, Untersuchung des gesamten Datenverkehrs („Deep Packet Inspection“).

Von Wirtschaft und Industrie erwarten wir die Entwicklung und Nutzung zukunftstauglicher Technologien und Geschäftsmodelle, die wirtschaftliches Handeln im Internet und dessen neue Kultur- und Beteiligungstechniken in Einklang bringen.

Der Erfolg vieler Bezahlmodelle im Internet zeigt, dass Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Werbetreibende durchaus bereit sind, für kulturelle Leistungen wie in der analogen Welt auch digital zu bezahlen. Und die Teilhabe des Publikums an ihren Werken liegt im Interesse aller Kreativen, wie zahlreiche kostenlose Internetangebote (wie z. B. Wikipedia, lizenzfreie und Creative-Commons-Angebote und viele künstlerische und kulturelle Angebote) zeigen. Wer auf welche Art und zu welchen Konditionen Zugang zu kulturellen Werken haben soll und wer an deren kommerzieller Verwertung beteiligt wird, muss Entscheidung der Urheber bleiben. Dazu muss zwischen Urheberrechten und Verwertungsrechten differenziert werden.

Um entsprechende Interessenausgleiche etablieren zu können, müssen für ihre Anwendung im digitalen Datenverkehr Begrifflichkeiten wie „geistiges Eigentum“/“Urheberrecht“, „Nutzerinnen und Nutzer“/“Verbraucherinnen und Verbraucher“/“Verwerterinnen und Verwerter“/„Händlerinnen und Händler“ teilweise neu in Beziehung gesetzt, „privat“ und „öffentlich“, „kommerziell“ und „nicht-kommerziell“ neu abgegrenzt werden. Auf die
Herausforderungen des Internets für private Kommunikation und wirtschaftliches Handeln gleichermaßen gibt ACTA keine zukunftsfähigen Antworten. Ein reformiertes Urheberrecht im Internet muss interaktivem und mediengestütztem Kommunizieren sowie sich verändernden Kulturtechniken gewachsen sein, ohne traditionelle Kulturformen – auch außerhalb des Internets – zu gefährden. Dies kann mit einer reinen Fortschreibung von Gesetzen der analogen in die digitale Welt nicht gelingen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. sich auf nationaler und europäischer Ebene gegen eine Ratifizierung des ACTA-Abkommens einzusetzen – und eine unverzügliche Offenlegung aller geheimen Nebenvereinbarungen und Begleitdokumente mit dem Ziel einer Neubewertung des ACTA-Abkommens unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, Berücksichtigung der Folgenabschätzung und juristischer Überprüfung einzufordern,
  2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Urheberrecht reformiert und seine Anwendung zur angemessenen Schutzwirkung im Interesse der tatsächlichen Urheber mit den technischen und sozialen Realitäten im digitalen Zeitalter vereinbar wird. Dazu gehört auch die Anerkennung und Förderung neuer gemeinschaftlicher Kulturformen, nichtgewerblicher Kultur- und Wissensproduktion beispielsweise in Wikis, Blogs und Bürgermedien sowie die Schaffung eines legalen Status für Remixe, Collagen und Mashups, Creative Commons, verwaiste Werke und Blindenwerke,
  3. sich für eine wirksame Bagatellregelung bei privaten, nichtkommerziellen Rechtsverletzungen einzusetzen,
  4. sich dafür einzusetzen, dass die Wahlfreiheit und die Interessen der Urheber gegenüber den Verwertern gestärkt, Total-Buyout-Klauseln abgeschafft und von Industrie und Wirtschaft alltagstaugliche, faire und soziale Vertriebs- und Bezahlmodelle entwickelt werden.

Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

Mustafa Oztürk, Carsten Werner, Dr. Hermann Kuhn, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion SPD