Drucksache 18/268
Antrag: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für psychisch Kranke
Vizepräsidentin Schön: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hamann.
Abg. Hamann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Frau Dr. Kappert-Gonther, hat alles schon aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit hervorragend aufgefächert, daher kann ich mich sehr kurz fassen.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 kennen wir natürlich aus anderen Zusammenhängen, in erster Linie – wir haben heute schon kurz darüber gesprochen – aus dem Baubereich. Nun geht es aber um das PsychKG, es geht also um das Verbot der Zwangsmedikation, der Zwangsbehandlung von erkrankten Menschen.
Die Unsicherheiten hat Frau Dr. Kappert-Gonther gerade schon erwähnt. Das Problem ist der Abwägungsprozess: Wann dürfen Maßnahmen durchgeführt werden,wenn Patienten, wie es so schön heißt, behandlungseinwilligungsunfähig oder -einwilligungsunwillig sind? Wann dürfen diese Behandlungen durchgeführt werden? Das PsychKG greift also tief in das Leben der Menschen ein. Die Erkrankten sollen aber, das haben wir gerade gehört, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben führen können. Wir haben es also mit einer Rechtsgüterabwägung zu tun. Die Behörden werden ermächtigt, bei akuter Eigengefährdung solche Behandlungsmaßnahmen einzuleiten.
Verschiedene Urteile haben die Rechte der Patientinnen und Patienten in letzter Zeit gestärkt. Die Maßnahmen, die eingeleitet werden, müssen verhältnismäßig sein, sie dürfen nicht 08/15 sein, sie müssen also genau auf den Patienten abgestimmt sein.
Es muss genau überprüft werden, ob das ordentlich gemacht wird, und die Maßnahmen müssen von kurzer Dauer sein, das ist uns vorgegeben. Die Freiheit der Patienten darf nicht willkürlich eingeschränkt werden.
Psychiatriebetroffene kritisieren nun, dass das bremische Gesetz an dieser Stelle nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Mit dem Antrag, den wir Ihnen jetzt vorgelegt haben, fordern wir den Senat auf, dementsprechend das Gespräch zu suchen, den Dialog aufzubauen und uns innerhalb von drei Monaten eine Novellierung vorzuschlagen.
Wir bitten um eine breite Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!