„Hamburger Modell“ und Fiskaltaxameter
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode
Wir fragen den Senat:
- Welche Maßnahmen führt der Senat zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Taxigewerbe durch?
- Wie bewertet der Senat das „Hamburger Modell“ bei der Prüfung von Taxiunternehmen?
- Hält der Senat den Einsatz von „Fiskaltaxametern“ im Taxigewerbe für sinnvoll?
Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Antwort des Senats
Frage der/des Abgeordneten Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
„Schwarzarbeit im Taxigewerbe: Missstände in Elfenbeinweiß?“
Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist grundsätzlich Aufgabe der Zollverwaltung. Die Zollverwaltung wird dabei von einer Vielzahl anderer Behörden unterstützt (Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Rentenversicherung, Träger der Unfallversicherung, Ausländerbehörden, Gewerbeaufsichtsämter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft). In der Finanzverwaltung sowie beim Zoll sind besondere Stellen eingerichtet, die Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse gegenseitig austauschen. Im Rahmen der Arbeit der Finanzverwaltung besteht die Möglichkeiten zur Aufdeckung von Schwarzarbeit insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung von Belegen, die im Besteuerungsverfahren eingereicht oder bei Außen- oder Steuerfahndungsprüfungen vorgelegt bzw. aufgefunden worden sind.
Zu Frage 2
Der Senat steht in Verbindung mit der Freien und Hansestadt Hamburg und wird die Erfahrungen mit dem sogenannten Hamburger Modell im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung berücksichtigen.
Zu Frage 3
Mit der EU Messgeräte Richtlinie werden zum 01. November 2016 die sog. Fis-kaltaxameter für den Taxenverkehr verpflichtend eingeführt. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass im Taxen- und Mietwagengewerbe in erheblichem Maße Barumsätze der Versteuerung vorenthalten werden. Der Senat würde es begrüßen, wenn mittels des Einsatzes von Fiskaltaxametern das vorgenannte Ziel erreicht werden könnte.
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