Kontodatenabfragen durch Behörden

Wie hat sich die Anzahl der Kontodatenabrufe in Bremen entwickelt?

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/
Landtag
18. Wahlperiode

ENTWURF

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

Kontodatenabfragen durch Behörden

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Seit 2005 erlaubt das Kreditwesengesetz (KWG) und die Abgabenordnung zahreichen Behörden über das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag Einblick in die Kontodaten von Bürgern zu nehmen.

Insbesondere Finanzämter und Sozialbehörden sollen somit mutmaßlichem Steuerbetrug oder mutmaßlichen Missbrauch von Sozialleistungen leichter aufdecken können.

Einsehbar sind allgemeine Kontodaten (u.a. Name und Anschrift des Kontoinhabers, Datum der Einrichtung und ggfs. Auflösung des Kontos), nicht jedoch Kontostand oder getätigte Umsätze. Im Regelfall müssen Betroffene über die Einsichtname informiert werden.

Gemäß § 802l Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) dürfen seit 2013 außerdem Gerichtsvollzieher über das Bundeszentralamt Kontoinformationen erfragen.
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Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat

  1. Wie hat sich die Gesamtzahl der Kontodatenabrufe durch Behörden im Land Bremen in den Jahren 2007 bis 2013 entwickelt?
  2. Wie oft haben in den Jahren von 2007 bis 2013
    • a. Jobcenter
    • b. Sozialämter
    • c. BAföG-Ämter
    • d. Wohngeld-Stellen

    im Land Bremen Kontodaten nach §93 Abs. 8 Abgabenordnung abgerufen?
    (Bitte nach Jahren und Antragstellern aufschlüsseln)

  3. Wie oft haben in den Jahren von 2007 bis 2013 Finanzämter im Land Bremen Kontodaten nach § 93 Abs. 7 Abgabenordnung abgerufen?
  4. Wie oft haben im Jahr 2013 Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen im Land Bremen Kontodaten nach § 802l Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) abgerufen?
  5. Wie oft haben in den Jahren von 2007 bis 2013 Staatsanwaltschaft, Polizei oder Verfassungsschutz Kontendaten abgerufen? (Bitte nach Jahren und Antragstellern aufschlüsseln)
  6. In wie vielen Fällen wurden im genannten Zeitraum Anfragen aus Bremen durch das Bundeszentralamt für Steuern zurückgewiesen?
  7. Auf welchem Weg werden betroffene Bürger und Bürgerinnen von den jeweiligen Behörden über einen Kontodatenabruf informiert?
  8. Wie stellt der Senat bei Kontenabrufen die Verhältnismäßigkeit, insbesondere in Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, sicher?
  9. In wie vielen Fällen haben im genannten Zeitraum Bremer Finanzämter nach einem Kontodatenabruf weitergehende Anfragen (inbesondere zu Kontostand und Kontobewegungen) bei Kreditinstituten gestellt?
  10. In wie vielen Fällen kam es bei Kontodatenabrufen durch die unter 2 benannten Stellen zu einem Erkenntnisgewinn für die Behörden, d.h. zu
    einem Aufdecken von einem zuvor nicht angegebenen Konto?

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD