Überwachung von Internetseiten in Bremen
Wir fragen den Senat:
- Unterliegen die Zugriffe auf die Internetseiten der Polizeibehörden in Bremen einer Überwachung, ähnlich wie beim Bundeskriminalamt?
- Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Maßnahmen?
- Wie bewertet der Senat dieses Instrument der Ermittlungsarbeit hinsichtlich seines potenziellen Nutzens einerseits und der Erfassung von Daten unbescholtener BürgerInnen andererseits?
Rainer Hamann, Sükrü Senkal, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD