Die zweite Anfrage bezieht sich auf Haftungsrisiken beim Betrieb öffentlicher WLAN-Anschlüsse. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Bitte, Herr Abgeordneter Hamann!
Abg. Hamann (SPD): Wir fragen den Senat:
- Erstens: Wie bewertet der Senat die in Deutschland geltende Rechtslage im Hinblick auf den Betrieb von drahtlosen öffentlichen Internetzugängen, WLAN?
- Zweitens: Welche Effekte könnte eine bessere Versorgung mit kostenfreien Internetzugängen an stark frequentierten Orten im Land Bremen haben?
- Drittens: Wie bewertet der Senat die von den Ländern Hamburg und Berlin angekündigte Bundesratsinitiative zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Anbieter solcher Funknetze?
Präsident Weber: Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.
Staatsrat Dr. Heseler: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die rechtlichen Rahmenbedingungen von drahtlosen lokalen Netzwerken, wireless local area network, WLAN, sind teilweise unklar. Insbesondere die Frage der Haftung der Anschlussinhaber für missbräuchliche Nutzungen durch Dritte ist umstritten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage der Haftung in Zusammenhang mit kostenträchtigen Abmahnungen als Folge tatsächlicher oder angeblicher missbräuchlicher Nutzungen.
Für WLAN-Angebote gewerblicher Art gelten die Bestimmungen des Telemediengesetzes, TMG. Nach Paragraf 8 TMG haftet der Diensteanbieter nicht für fremde Nutzungen, wenn er diese nicht selbst veranlasst hat. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für den privaten Betrieb von WLAN und auch nicht für WLAN-Angebote von Hotels, Gaststätten et cetera, weil sie keine Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind, sondern lediglich Inhaber eines Internetanschlusses.
Für den privaten Bereich beziehungsweise für die Angebote von Hotels, Gaststätten oder Ähnlichem ist unklar, inwieweit der Betreiber des WLAN für Missbrauch haftet, welche Schutzvorkehrungen er gegen Missbrauch treffen muss und welche Überwachungspflichten ihn treffen. Zu diesen Fragen gibt es auch keine einheitliche Rechtsprechung. Eine Klärung durch den Gesetzgeber hält der Senat deshalb für geboten.
Zu Frage 2: Eine bessere Versorgung mit kostenfreien Internetzugängen per WLAN ist gleichbedeutend mit kostenfreiem Informationszugang. Mit allen WLAN-fähigen Geräten kann sodann auf das Internet zugegriffen werden, und entsprechende Informationsmöglichkeiten können genutzt werden.
Dies bietet Vorteile für alle Nutzer, ob es nun Geschäftsreisende, Touristen oder Bürgerinnen und Bürger sind. Der Senat bewertet ein derartiges Angebot grundsätzlich positiv.
Zu Frage 3: Die Länder Berlin und Hamburg haben am 12. September 2012 einen Entschließungsantrag zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber lokaler Netzwerke, WLAN, in den Bundesrat eingebracht, Drucksache 545/12. Mit dieser Entschließung soll die Bundesregierung gebeten werden zu prüfen, wie das Potenzial vorhandener WLANNetze stärker nutzbar gemacht werden kann, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann und die Pflichten der Betreiber so konkretisiert werden können, dass WLAN ohne Haftungs- und Abmahnrisiken betrieben werden können. Diese Ziele entsprechen der Auffassung des Senats. Bremen hat dem Entschließungsantrag deshalb zugestimmt. – Soweit die Antwort des Senats!
Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Abg. Hamann (SPD): Herr Staatsrat, Sie haben darauf hingewiesen, dass es eine unklare Rechtslage gibt, die zu Irritationen führt, dies soll ja aufgearbeitet werden. In der Antwort zu Frage 2 sagen Sie, der Senat bewerte ein Angebot der öffentlichen Zugänge grundsätzlich positiv. Kann man also davon ausgehen, dass der Senat Bestrebungen in dieser Art haben wird oder, wenn es andere erfolgversprechende Modelle gibt, wie zum Beispiel in Berlin, dass er
solche Systeme hier vielleicht auch implementieren möchte?
Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!
Staatsrat Dr. Heseler: Ja, ich glaube, der Senat unterstützt das. Wir haben ein Interesse daran, im öffentlichen Raum, zum Beispiel im Rathaus, auch WLAN-Angebote selbst zu installieren, sodass dann bei Konferenzen oder Veranstaltungen die Teilnehmer – sie müssen dann allerdings ein Passwort haben, aber das ist organisierbar – dieses auch nutzen können. Aus Sicht des Wirtschaftsressorts, aus Sicht des Senats ist also klar, wir wollen ein möglichst breites WLAN-Angebot haben.
Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.