Fragestunde: Kommunikation per E-Mail

Antwort des Senats nicht befriedigend

Fragestunde der heutigen Sitzung Stadtbürgerschaft bzgl. Verschlüsselung der elektronischen Kommunikation.

Wir fragen den Senat

  1. Welche Verschlüsselungen werden für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und der Verwaltung, z.B. für den E-Mail Verkehr, die elektronische Steuererklärung (ELSTER) und andere Dienstleistungen der Verwaltung verwendet?
  2. Sind alle Senatsverwaltungen mittels Verschlüsselungsprogrammen wie PGP (Pretty Good Privacy) zu erreichen?
  3. Welche Maßnahmen sind geplant, um sichere Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung zukünftig bekannter zu machen und z.B. für Programme wie PGP zu werben?

Zu Frage 1

Für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat werden unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren verwendet. Allgemeine und konkrete Anliegen können mit Hilfe des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches, das EGVP, an die allermeisten Dienststellen versenden werden. Im elektronischen Rechtsverkehr sind alle Gerichte über das EGVP erreichbar. Die Software steht kostenfrei zur Verfügung.

Bei der elektronischen Steuererklärung, ELSTER genannt, erfolgt die Verschlüsselung in der Elstersoftware selbst. Diese ist ergänzend durch besondere Prüfmechanismen gegen Verfälschungen gesichert. Die Algorithmen basieren auch auf dem bekannten SSL Verfahren, das auch in anderen Web-Anwendungen der Freien Hansestadt Bremen eingesetzt wird.

Die Kommunikation über E-Mail erfolgt dagegen weitgehend unverschlüsselt, weshalb sensible Daten grundsätzlich nicht über E-Mail in und an die Verwaltung versendet werden sollen.

Zusätzlich zum EGVP beabsichtigt der Senat,in Zukunft auch De-Mail und die sichere Authentifikation mit Hilfe der elektronischen Identitäts-Funktion des neuen Personalausweises anzubieten. Erste Umsetzungsprojekte, z.B. mit dem Einsatz eines Bürgerteminals in Bremerhaven, sind dazu bereits begonnen.

Zu Frage 2

Auch die Senatsverwaltungen sind über das EGVP verschlüsselt zu erreichen. Das EGVP bietet zusätzlich weitere sichere Verwendungsmöglichkeiten, wie z.B. der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung von Quittungsmechanismen. Ein zusätzlicher Einsatz von weiteren Programmen wie z.B. PGP ist deshalb nicht erforderlich.

Zu Frage 3

Der Senat informiert auf seinen Webseiten über den Einsatz von EGVP. Bestimmte Zielgruppen, wie z.B. Rechtsanwälte oder Unternehmen, sollen wie in der Vergangenheit über besondere Informationsveranstaltungen informiert werden. Für ELSTER werben die Steuerverwaltung und die Finanzämter durch Informationsaktionen in Einkaufszentren, Plakataktionen, Flyern und Werbefilme. De-Mail und der neue Personalausweis werden durch Maßnahmen der Bundesregierung sowie der entsprechenden Anbieter beworben.

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