Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Die Antwort auf meine Anfrage zu Kosten für Software-Lizenzen ist da.
Mein Ziel für die nächste Wahlperiode: mehr Einsatz von OpenSource Produkten in der bremischen Verwaltung. Ja. das ist noch ein langer Weg. Allerdings zeigt das Beispiel München – machbar. Die Antworten des Senats zeigen, es fehlt an konkreten Zahlen.
- Artikel aus März 2014: „Kosten für Software-Lizenzen“
- Drs-18/541 S „Kosten für Software Lizenzen“ [PDF]
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/541 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 22.04.14
Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:
Die öffentliche Verwaltung verwendet zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine Vielzahl an Software. Büroanwendungen gehören dabei zur Standardausstattung beinahe jedes Arbeitsplatzes, in der Regel stammen diese von Anbietern aus den USA und sind in ihrem Betrieb an ein Betriebssystem des gleichen Herstellers gebunden.
Zur Nutzung dieser Software müssen Lizenzen erworben werden und regelmäßig verlängert bzw. erneuert werden, was regelmäßig anfallende Kosten verursacht. Dazu kommt der Verwaltungsaufwand zur Überwachung und Erneuerung dieser Lizenzen.
Quellenoffene und freie Software kann in vielen Fällen eine kostengünstigere wartungsärmere und sicherere Alternative darstellen. Gerade bei Standardanwendungen, wie Bürosoftware, stehen heutzutage kosten- und lizenzfreie Programme zur Verfügung, gleiches gilt auch für Betriebssysteme.
Mehrere Städte und Kommunen im In- und Ausland haben bereits eine Umstellung auf freie Software vorgenommen oder prüfen dies.
Wir fragen den Senat:
- Welche Vereinbarungen bestehen mit Dataport hinsichtlich der Ausstattung bzw. Nutzung von Büroprogrammen und Betriebssystemen auf PC-Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung Bremens und Bremerhavens?
- Mit Produkten welcher Softwarehersteller sind die PC-Arbeitsplätze der Verwaltung in der Regel ausgestattet?
- Wie hoch sind die Kosten für Software-Lizenzen zur Nutzung von Betriebssystemen und Büroprogrammen (E-Mail-Versand, Textverarbeitung, etc.) im Bereich der öffentlichen Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinden?
- Wie hoch sind die Kosten für Software-Lizenzen zur Nutzung von Datenbanksystemen?
- Sind die in den Bremischen Ressorts für spezielle Zwecke eingesetzten Programme mehrheitlich kompatibel mit mehreren Betriebssystemen, bzw. stehen andere Versionen zur Verfügung?
- Besteht die Notwendigkeit aktuell eingesetzte Betriebssysteme aufgrund von auslaufendem Support zu ersetzen?
- Erfolgt die Verwaltung der Software-Lizenzen durch Dataport selbst oder durch Dritte? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VZÄ) werden für die Verwaltung von Software-Lizenzen benötigt?
Der Senat antwortet auf die Kleine Anfrage wie folgt:
- 1. Welche Vereinbarungen bestehen mit Dataport hinsichtlich der Ausstattung bzw. Nutzung von Büroprogrammen und Betriebssystemen auf PC-Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung Bremens und Bremerhavens?
- Die Mehrzahl der PC-Arbeitsplätze in der Freien Hansestadt Bremen werden bereits jetzt oder in Kürze von Dataport betreut. Darüber besteht ein Dienstleistungsvertrag mit Dataport (BASIS.bremen), der auch entsprechende Vereinbarungen über den Einsatz von Software enthält. Für die Steuerverwaltung besteht ein eigener Vertrag mit Dataport.
Für Dienststellen oder Betriebe, die nicht den BASIS.bremen-PC einsetzen, gibt es keine Vereinbarungen zwischen der Senatorin für Finanzen und Dataport.
Allerdings können diese Dienststellen oder Betriebe über die Beschaffungsstelle von Dataport ebenfalls Hardware und handelsübliche Softwareprodukte beschaffen.
Der Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven entscheidet in eigener Zuständigkeit über den Einsatz von Betriebssystemen und Büroprogrammen in der Stadtverwaltung Bremerhavens. Bremerhaven kann ebenfalls Hard- und Software über Dataport beschaffen, eine vertragliche Verpflichtung besteht nicht.
- 2. Mit Produkten welcher Softwarehersteller sind die PC-Arbeitsplätze der Verwaltung in der Regel ausgestattet?
- Die BASIS.bremen-PCs werden standardmäßig insbesondere mit Windows 7 und Office 2010 Professional Plus der Firma Microsoft ausgestattet.
- 3. Wie hoch sind die Kosten für Software-Lizenzen zur Nutzung von Betriebssystemen und Büroprogrammen (E-Mail-Versand, Textverarbeitung, etc.) im Bereich der öffentlichen Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinden?
- Zur Lizenzierung der verwendeten Betriebssysteme und Büroprogramme (E-Mail Versand und Textverarbeitung) werden derzeit in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Verträge genutzt.
Von der Senatorin für Finanzen beauftragte und von Dataport verwaltete Verträge beinhalten ein Kontingent an Lizenzen für Betriebssysteme und Büroprogramme für Dienststellen, die Aufgaben der Landesverwaltung und der Verwaltung der Stadtgemeinde Bremen wahrnehmen einschließlich der Polizei Bremen, der Steuerverwaltung und der Justiz. Die Kosten, die sich aus diesen Verträgen ergeben, betragen jährlich ca. 1,2 Mio. Euro für ca. 8800 Arbeitsplatzrechner.
Der Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven ist zuständig für die Lizenzierung von Arbeitsrechnern für ca. 1500 Beschäftigte. Von diesen werden derzeit Betriebssysteme genutzt, die bei der Auslieferung von Hardware auf den jeweiligen Geräten installiert sind. Die Kosten für die Lizenzierung der verwendeten Betriebssysteme sind demnach in den Beschaffungskosten für Hardware enthalten. Für die Nutzung der Hardware im laufenden Betrieb werden ca. 67,00 Euro zzgl. MwSt. pro Arbeitsplatzrechner kalkuliert (Microsoft Client Access License, CAL). Als Standard-Büroprogramm wird in Bremerhaven Office Standard 2013 genutzt. Für dessen Lizenzierung sind einmalig 222,26 Euro zzgl. MwSt. pro Arbeitsrechner investiert worden.
- 4. Wie hoch sind die Kosten für Software-Lizenzen zur Nutzung von Datenbanksystemen?
- In der Regel sind Serverlizenzkosten für Datenbanksysteme bereits in den Betriebsverträgen der IT-Fachsysteme berücksichtigt. Eine korrekte Zuordnung der Kosten nur für Datenbanksysteme ist deshalb außerordentlich schwierig und liegt zurzeit nicht vor. Die Senatorin für Finanzen hat Dataport deshalb den Auftrag gegeben, sie bei der Erhebung entsprechender Daten zu unterstützen, um neue Rahmenverträge bzw. Landeslizenzen von Datenbankherstellern prüfen und verhandeln zu können.
- 5. Sind die in den Bremischen Ressorts für spezielle Zwecke eingesetzten Programme mehrheitlich kompatibel mit mehreren Betriebssystemen, bzw. stehen andere Versionen zur Verfügung?
- Die Fachanwendungen, die in einzelnen Dienststellen verwendet werden, sind im Regelfall kompatibel mit mehreren Betriebssystemen des Herstellers Microsoft.
Viele Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung erfordern Windows-Betriebssysteme und Microsoft-Office Komponenten. Standardisierte Browser und Office-Komponenten sind auch eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Einsatz übergreifender Fachverfahren, wie das Haushaltskassenrechnungswesen oder das Dokumentenmanagementsystem. Die Abhängigkeit besteht z.B. auch durch länderübergreifende Entwicklungsverbünde (z.B. im Justizbereich). Ein Umstieg auf andere Systeme ist in absehbarer Zeit nicht oder bei vielen anderen Anwendungen nur zu vergleichsweise hohen Kosten möglich. In Einzelfällen wird OpenOffice bzw. LibreOffice als Fachverfahren verwendet.
- 6. Besteht die Notwendigkeit aktuell eingesetzte Betriebssysteme aufgrund von auslaufendem Support zu ersetzen?
- Ja, in wenigen Dienststellen, die Aufgaben des Landes- und der Stadtgemeinde Bremen wahrnehmen, erfolgt aufgrund des auslaufenden Supports für Windows XP ein Wechsel des Betriebssystems.
- 7. Erfolgt die Verwaltung der Software-Lizenzen durch Dataport selbst oder durch Dritte? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VZÄ) werden für die Verwaltung von Software-Lizenzen benötigt?
- Dataport nimmt aufgrund eines Beschlusses des Senats der FHB Aufgaben in Bezug auf die IT-Beschaffung für Dienststellen der Landes- und Gemeindeverwaltungen wahr. Die auf die Verwaltung der Software-Lizenzen für Bremen dabei entfallenen Vollzeitäquivalente betragen ca. 0,75.
Darüberhinaus sind die Ressorts für die ausreichende Lizenzierung der Fachverfahren und die Senatorin für Finanzen für die Lizenzierung der zentralen und übergreifenden Softwareprodukte verantwortlich. Die Aufgabe ist integraler Bestandteil des IT-Managements in den jeweiligen Dienststellen. Für die zentralen Softwareprodukte setzt die Senatorin für Finanzen ca. 1,2 Vollzeitäquivalente ein.