Kosten der IT Betreuung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/
Landtag 21.10.2014
18. Wahlperiode
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Seit 1. Januar 2006 ist die Freie Hansestadt Bremen einer der Träger der Anstalt öffentlichen Rechts Dataport, die für inzwischen sechs Bundesländer die Beschaffung und Betreuung von IT-Hard- und Software bündelt. Im Jahr 2012 entschied der Senat, dass zukünftig alle Verwaltungs-PCs in Bremen von Dataport betreut werden sollen. Vorgesehen ist die Umstellung der Verwaltungsarbeitsplätze auf das Modell BASIS (Büroarbeitsplatz Standard Infrastruktur Service). Darüber hinaus sollen auch zahlreiche Arbeitsplätze, an denen spezielle Fachanwendungen genutzt werden, auf die Betreuung durch Dataport umgestellt werden. Viele Fachanwendungen werden nur in geringer Stückzahl verwendet. Einige Fachanwendungen benötigen Ressourcen (z.B. Speichkapazität), die über die Ausstattung eines „BASIS“-PCs hinausgeht.
Wir fragen den Senat:
- Wie sind die Erfahrungen des Senats hinsichtlich der bisherigen Teileinführung des „BASIS“-PCs? Wie viele PCs sollen insgesamt auf „BASIS“-PCs umgestellt werden und wie viele sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits umgestellt worden? Bis wann planen Senat und Dataport die flächendeckende Einführung des „BASIS“-PCs abzuschließen?
- Wie hoch ist nach Einschätzung des Senats die Kostenersparnis durch die Umstellung auf „BASIS“-PCs und wie setzt sich diese Kostenersparnis zusammen? Welche personellen Auswirkungen hat die Einführung des „BASIS“-PCs?
- Welche spezifischen Herausforderungen bereitet aus Sicht des Senats die Umstellung der Ämter (bspw. Statistisches Landesamt, Performa Nord, Finanzämter, Geoinformation Bremen, Amt für Straßenverkehr, etc.) auf die Betreuung durch Dataport?
- Kommen bei den Fachanwendungen Lösungen zum Einsatz, die auch in anderen Bundesländern genutzt werden? Wo ist zukünftig die Betreuung dieser Fachanwendungen angesiedelt?
- Welche Fachanwendungen werden in Behörden der Freien Hansestadt Bremen zurzeit verwendet (bitte nach Ämtern aufschlüsseln)
- Wie wirkt sich Umstellung auf die Betreuung durch Dataport auf die Kostenstruktur der Ämter, die Fachanwendungen nutzen, aus? Wie hoch sind nach Einschätzung des Senats mögliche durch die Umstellung anfallende Kosten (bitte nach Ämtern aufschlüsseln)? Wie hoch sind zukünftig die Kosten für den laufenden Betrieb im Vergleich zu den bisher anfallenden Kosten?
- Kommen auf Dienststellen, Einrichtungen und Fachämter zusätzliche Kosten für die Bestellung von zusätzlichem Speicherplatz zur adäquaten Nutzung von Fachanwendungen zu? Wenn ja, wie hoch sind nach Einschätzung des Senats diese Kosten (bitte Ämtern aufschlüsseln)?
Rainer Hamann, Max Liess, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD