CDU blockiert im Bund Lösung für schwerkranke Menschen
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Für Patientinnen und Patienten, die eine schwere chronischen Erkrankung haben und unter Schmerzen und Appetitlosigkeit leiden, ist der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten aus medizinischen Gründen häufig die einzige Möglichkeit, um ihre Schmerzen zu lindern und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Insbesondere bei schweren Erkrankungen wie etwa Krebs, Epilepsie, Multipler Sklerose und chronischen Schmerzzuständen zeigt die wissenschaftliche Erkenntnislage, dass Linderungen der Symptome durch den Einsatz von Cannabis in der Therapie erreicht werden können. So wirkt Cannabis u.a. brechreizhemmend, muskelentspannend und schmerzhemmend.
Medikamente auf Cannabisbasis können in Deutschland zwar auf der Grundlage eines Betäubungsmittelrezeptes verschrieben werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis im Einzelfall durch das Bundesinstitut für Arzneimittel zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Für Erkrankte, die auf Grund ihrer schweren Krankheit häufig nicht erwerbsfähig sind, sind die Kosten dafür allerdings nicht zu tragen: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese für Cannabis in der Regel nicht.
Der Cannabis-Eigenanbau ist in Deutschland verboten. Gerichtliche Einzelfall-Entscheidungen haben allerdings Patienten, die schwer krank und ohne Behandlungsalternativen sind und sich den Bezug aus der Apotheke nicht leisten können, den Eigenanbau gestattet. Gerichtliche Einzelfallentscheidungen ändern an der Situation der anderen auf Cannabis zur Krankheitslinderung angewiesenen Patientinnen und Patienten nicht viel. Es bleibt dabei, dass vermögende Patientinnen und Patienten in Deutschland hinsichtlich der Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten deutlich besser gestellt sind. Mangels erschwinglicher Alternativen sind viele Patientinnen und Patienten geradezu gezwungen, sich illegal mit Cannabisprodukten selbst zu therapieren.
Bei der medizinischen Anwendung von Cannabis zur Behandlung schwerstkranker Menschen gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Anstatt jeden Einzelfall zu prüfen, müssen die Krankenkassen die Kosten für Cannabis aus der Apotheke übernehmen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:
- Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die GKV die Kosten für Cannabis bzw. Cannabisprodukte für Patientinnen und Patienten, die diese aus medizinischen Gründen zur Linderung ihrer Erkrankungen benötigen und die über Apotheken zu beziehen sind, regelhaft übernehmen.
Winfried Brumma, Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Photo: http://pixabay.com/en/marijuana-colorado-marijuana-grow-269851/