Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 25.07.2016
Vorlage für die Sitzung des Senats am 02.08.2016 „Offene Netze schaffen – neue Gesetzeslage nutzen“ (Kleine Anfrage der Fraktion der SPD)
Drucksache 19/671 2016-Offene Netze schaffen – neue Gesetzeslage nutzen [PDF]
A. Problem
Die Fraktion der SPD hat die im beiliegenden Entwurf der schriftlichen Antwort des Senats an die Bremische Bürgerschaft zitierte Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.
B. Lösung
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen schlägt die Beantwortung entsprechend dem beigefügten Antwortentwurf vor.
C. Alternativen
Keine Alternativen.
D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung
Mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage sind keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage besitzt keine Genderrelevanz.
E. Beteiligung und Abstimmung
Die Vorlage wurde mit dem Senator für Inneres, dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, dem Senator für Justiz und Verfassung und der Senatorin für Finanzen abgestimmt.
F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Zur Öffentlichkeitsarbeit geeignet. Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts entgegen. Datenschutzrechtliche Belange sind nicht zu erkennen.
G. Beschlussvorschlag
- Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 25.07.2016 einer schriftlichen Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zu.
- Die Antwort ist dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft zuzuleiten.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 14.06.2016 „Offene Netze schaffen – neue Gesetzeslage nutzen“
Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:
Die mobile Nutzung von Internetdiensten ist unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Infrastruktur. Mit der aktuell auf Bundesebene verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes (TMG) kommt es zu weitreichenden Veränderungen in diesem Bereich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie bewertet der Senat die aktuellen bundespolitischen Entscheidungen zum Telemediengesetz?
- Mit welchen Folgen rechnet der Senat für bremische Freifunk-Szene? Ergeben sich aus den aktuellen Entscheidungen neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Freifunk-Initiativen und -Projekte?
- Wie beurteilt der Senat den aktuellen Umsetzungsstand der im Antrag „Freifunk im Land Bremen – Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement“ (Drs. 18/1506) geforderten Punkte?
- Ist dem Senat das Freifunk-Projekt Waller Geschäftsleute in Zusammenarbeit mit Freifunk Bremen bekannt? Wie bewertet der Senat dieses Projekt? Sind dem Senat weitere (geplante und/oder gewünschte) Projekte bekannt und wenn ja, welche? Wie wird der Senat solche Projekte unterstützen?
- Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage die Möglichkeit ein, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der bremischen Verwaltung – etwa das Stadtamt oder die KFZ-Zulassungsstelle – mit frei zugänglichen WLAN-Netzen auszustatten? Mit welchen Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen?
- In wie weit könnten bisher durch die Digitale Dividende II für den Ausbau der digitalen Infrastruktur (u.a. öffentlich zugängliches WLAN in Ämtern) zur Verfügung gestellte Mittel gespart und für andere Verwendungszwecke genutzt werden, indem vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage auf die Potentiale von Freifunk-Initiativen zurückgegriffen wird?
- Besteht aus Sicht des Senats die Möglichkeit, bei Neuanschaffungen der BSAG eine Ausstattung mit entsprechender digitaler Infrastruktur mit einzuplanen? Mit welchen Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Was würde eine Nachrüstung des bestehenden Fuhrparks kosten?
Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
- Wie bewertet der Senat die aktuellen bundespolitischen Entscheidungen zum Telemediengesetz?
Der Senat sieht in den mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vorgesehen Bestimmungen zu öffentlich zugänglichen drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN) deutliche Verbesserungen im Interesse eines erleichterten Internetzugangs für Bürgerinnen und Bürger. Besonders zu begrüßen ist aus der Sicht des Senats, dass der Deutsche Bundestag die im Bundesrat mit den Stimmen Bremens geforderten Klarstellungen zum Ausschluss der Störerhaftung für die Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots übernommen hat. Die neue Gesetzeslage schafft Rechtssicherheit und fördert die nutzerfreundliche Verfügbarkeit des Internets über WLAN-Zugänge.
- Mit welchen Folgen rechnet der Senat für bremische Freifunk-Szene? Ergeben sich aus den aktuellen Entscheidungen neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Freifunk-Initiativen und -Projekte?
Freifunk beruht auf bürgerlichem Engagement und basiert auf die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen, die die Freifunk-Infrastruktur ausbauen, betreiben und pflegen. Die bisherige unsichere rechtliche Situation hielt viele Bürger von einer aktiven Teilnahme mit eigenem Router am Freifunk-Netz ab. Der Senat rechnet nunmehr mit einer Erhöhung der Akzeptanz und damit verbunden einer Zunahme von privaten WLAN-Zugängen im Land Bremen. Entsprechende Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten ergeben sich nach Ansicht des Senats insbesondere in der Vermittlung von Informationen zu den rechtlichen Entwicklungen, den technischen Anwendungs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten von Freifunk sowie der Unterstützung bei der Bereitstellung von Hardware und Werbematerialien bei Veranstaltungen und Projekten der Freifunk-Initiative Bremen.
- Wie beurteilt der Senat den aktuellen Umsetzungsstand der im Antrag „Freifunk im Land Bremen – Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement“ (Drs. 18/1506) geforderten Punkte?
- Ist dem Senat das Freifunk-Projekt Waller Geschäftsleute in Zusammenarbeit mit Freifunk Bremen bekannt? Wie bewertet der Senat dieses Projekt? Sind dem Senat weitere (geplante und/oder gewünschte) Projekte bekannt und wenn ja, welche? Wie wird der Senat solche Projekte unterstützen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Der Senat beurteilt den Umsetzungsstand als positiv. Gemeinsam mit der Freifunk-Initiative wurde die Idee eines Stadtteilprojekts entwickelt. Hintergrund hierzu war die Feststellung, dass die Entwicklung des Freifunk-Netzes an allen Stellen Bremens etwa gleich schnell voranschreitet. Dies führte jedoch dazu, dass wenig direkte Verbindungen zwischen den Freifunk-Knoten aufgebaut wurden, im Ergebnis die Verfügbarkeit fleckenhaft war und die Bürger nicht optimal über Freifunk informiert werden konnten. Aus diesem Grund wurde mit der Freifunk-Initiative vereinbart, den Fokus der Unterstützung der weiteren Entwicklung des Freifunk-Netzes zunächst auf einen räumlich eingeschränkten Bereich zu setzen. Hierfür hatte der Senat Vertreter der Freifunk-Initiative mit Waller Geschäftsleuten, dem Ortsamt West und Bürgern aus dem Stadtteil Walle zusammengebracht. In mehreren Treffen der nunmehr gemeinsamen Stadtteil-Initiative konnten sich die Beteiligten informieren und Fragen austauschen. Als ein wesentliches Ergebnis wurde festgestellt, dass die Technik sowie der Nutzen von Freifunk „erfahrbarer“ dargestellt werden muss.
Begleitend wurde gemeinsam ein entsprechendes Stadtteilkonzept zur Umsetzung von Freifunkmaßnahmen entwickelt. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit und zur Information der Bürgerinnen und Bürger wurden Straßenzüge mit Freifunk ausgestattet und eine gemeinsame Informationskampagne auf dem Stadtteilfest in Walle konzeptioniert und durchgeführt. Parallel hierzu wurde die Projektwebsite www.wlan-walle.de als Informationsplattform eingerichtet.
Aufgrund der erfolgreichen Präsentation beim Stadtteilfest sind weitere Informationsveranstaltungen zu Freifunknetzen bei den Veranstaltungen „Speichermarkt“ sowie „Überseetörn“ in der Überseestadt geplant. Im Nachgang zu den Informationsveranstaltungen ist es angedacht, die technische Infrastruktur durch aktive Gewinnung weiterer Nutzerinnen und Nutzer mit Freifunk WLAN-Zugängen im Stadtteil zu erweitern. Alle genannten Maßnahmen werden vom Senat aus Mitteln der Digitalen Dividende II finanziell unterstützt.
- Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage die Möglichkeit ein, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der bremischen Verwaltung – etwa das Stadtamt oder die KFZ-Zulassungsstelle – mit frei zugänglichen WLAN-Netzen aus-zustatten? Mit welchen Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen?
Die neue Rechtslage bietet auch für allgemein zugängliche WLAN-Angebote in Behörden und öffentlichen Einrichtungen mehr Rechtssicherheit. Der Senat beabsichtigt OpenWLAN in Warteräumen von Behörden der Freien Hansestadt Bremen einzurichten.
Derzeit werden bis zu 16 Standorte hinsichtlich der erforderlichen technischen und baulichen Maßnahmen geprüft. Das BSC (Bürgerservicecenter Mitte) befindet sich bereits in der Pilotierungsvorbereitung und wird Ende Juli 2016 den ersten Pilotbetrieb aufnehmen. Mit Abschluss der sicherheitstechnischen Prüfungen werden auf Basis einer Rolloutliste die weiteren Standorte sukzessive ertüchtigt, so dass ein Betrieb im Rahmen der bereitstehenden Mittel aus der Digitalen Dividende II in Höhe von 300.000,- € gewährleistet werden kann.
Der Auftrag für das Projekt ist an den IT Dienstleister Dataport im Rahmen der Generalunternehmerschaft ergangen. Dabei wurde auch die Frage der Störerhaftung im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse berücksichtigt. Die Kosten dafür sind in den Gesamtkosten für das Projekt enthalten und nicht gesondert ausgewiesen.
- In wie weit könnten bisher durch die Digitale Dividende II für den Ausbau der digitalen Infrastruktur (u.a. öffentlich zugängliches WLAN in Ämtern) zur Verfügung gestellte Mittel gespart und für andere Verwendungszwecke genutzt werden, indem vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage auf die Potentiale von Freifunk-Initiativen zurückgegriffen wird?
Sofern sich durch die neue Gesetzeslage demnächst Aufwände verringern, sollen diese für den Ausbau zusätzlicher Standorte verwendet werden. Eine Beauftragung von ehrenamtlichen Freifunk-Initiativen muss aufgrund der speziellen vertraglichen Anforderungen an eine zeitlich dauerhafte und gesicherte Betriebsumsetzung entfallen.
- Besteht aus Sicht des Senats die Möglichkeit, bei Neuanschaffungen der BSAG eine Ausstattung mit entsprechender digitaler Infrastruktur mit einzuplanen? Mit welchen Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Was würde eine Nachrüstung des bestehenden Fuhrparks kosten?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen eine Ausstattung mit digitaler Infrastruktur einzuplanen. Faktisch sind in den neuanzuschaffenden Fahrzeugen viele Komponenten digitaler Infrastruktur, z.B. Bordrechnersystem, Vertriebssystem, Fahrgastinformationssystem, Fahrzeugsteuerung bereits enthalten.
Die Ausstattung von Fahrzeugen bei Neuanschaffung mit WLAN ist nach Auskunft der BSAG grundsätzlich möglich. Die Kosten betragen für die Hardwareinvestition je 1.500.- Euro pro Bus und 4.440.- Euro pro Straßenbahn. Dazu kommen die entsprechenden Datenkarten und Providerkosten für WLAN mit 54.- Euro je Monat je Bus und 108.- Euro je Monat je Straßenbahn.
Die Gesamtkosten für die Hardwareausstattung aller Fahrzeuge beträgt einmalig 843.000.- Euro (= Investition, d. h. Abschreibung über ca. 5 Jahre) und für den Betrieb im Jahr ca. 317.520.-. Euro in Summe. Die Gesamtkosten würden nach heutiger Berechnung rd. 486.120.- Euro pro Jahr betragen (= vereinfacht ohne Zinsen und ohne Wartung & Instandhaltung) gerechnet. Dies wären in etwa auch die Kosten die bei einer Nachrüstung (Preisstand aus Juni 2016) anfallen würden.