Die Antwort des Senats auf meine Fragen zum geplanten Verbot von Ad-Blockern ist ausweichend, eine klare Haltung fehlt.
Grundlage meiner Fragen ist das diskutierte Verbot von Software um Werbung zu vermeiden. Eine Bund/Länder Arbeitsgruppe diskutiert das Verbot auf Forderung interessierter Unternehmen.
Das entsprechende Dokument 2016-06-14-medienkonvergenz-bericht-blk [PDF].
Die Fragen und Antorten der Fragestunde 34l_antworten [PDF].
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist die Installation von Software zur Vermeidung von Werbung sinnvoll und dringend anzuraten. Durch Werbung können schädliche Programme auf Computer übertragen werden.
Der Senat – genauer das Referat für Medien in der Senatskanzlei – sorgt sich um Geschäftsmodelle von Verlagen – wie die Antwort auf Frage 1 zeigt.
Die Antwort auf Frage 2 zeigt, ein gesetzliches Verbot von Software wird geprüft, das unschuldige Wort „bislang“ deutet nach meiner Erfahrung auf viel Lobbyarbeit im Hintergrund. Gut informierte Kreise – die sich allerdings nicht öffentlich äußern dürfen oder wollen – zeigen auf die Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Gibt es nach „rentasozi“ auch ein „rentastaatskanzlei“?
Hierfür gibt es ein Vorbild: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist eine Erfindung von interessierten Unternehmen.
Ein Gedankenexperiment:
Die Firma Boba-Bola – ein bekanntes Unternehmen welches Zucker/Wasser-Mischungen vertreibt – wendet sich an den Senat um die Softdrink-Block-Strategie der Senatorin für Gesundheit abzuschaffen. Zucker/Wasser-Mischungen können zu gesundheitlichen Schäden führen. Deshalb gibt es an den Schulen in der Stadtgemeinde Bremen keine Getränkeautomaten der Firma BoBa – Bola. Das bedroht natürlich Arbeitsplätze.
Ich werde das Thema 2017 weiter verfolgen. Eine Anhörung im zuständigen Ausschuss für Medien und Datenschutz ist dazu geplant. Im Gegensatz zur Bund/Länder-Arbeitsgruppe laden wir Vertreter der Gesellschaft ein, also z.B. die Verbraucherzentrale Bremen.
Fragestunde Bremische Bürgerschaft (Landtag) Donnerstag 15. Dezember 2016
(Landtag) am 15.12.2016 Landtag Nr. 10
Frage der/des Abgeordneten Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
„Geplantes Verbot von Ad-Blockern“
Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
- Zu Frage 1:
Ein Übermaß an zum Teil auch aggressiv erscheinender Werbung bei der Nutzung von Internetseiten ist ein zunehmendes Problem und Ärgernis für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Daneben stellt die mit Werbung zum Teil einhergehende Übermittlung von Schadsoftware ein Problem dar. Dem versucht Ad-Blocker-Software zu begegnen, indem sie die Darstellung von Werbung auf Webseiten unterdrückt.
Bei der Bewertung der Ad-Blocker ist neben dem unzweifelhaften Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu beachten, dass damit auch Geschäftsmodelle von insbesondere durch Werbung refinanzierte und für Nutzerinnen und Nutzer kostenfreie journalistische Angebote beeinflusst werden. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Nutzung von Ad-Blockern mitunter Verlaufsprotokolle an die Ad-Blocker-Server übermittelt werden, was unter Gesichtspunkten des Datenschutzes problematisch ist. Hinsichtlich der IT-Sicherheit ist problematisch, dass von Ad-Blockern zum Teil auch Werbeinhalte durchgelassen werden können.
Dies erfolgt zumeist als „White-Listing“ gegen Entgelt der Werbeanbieter an die Anbieter der Ad-Blocker. Diese Werbeinhalte könnten dann natürlich wiederum Schadsoftware enthalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz in ihrem Bericht vom Juni 2016 in Aussicht genommen, zeitnah zu prüfen, „ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken ggf. eine gesetzliche Flankierung geboten ist.“ Damit ist nicht die Aussage verbunden, dass ein Verbot von Ad-Blockern erforderlich ist oder sogar angestrebt wird.
Die weiteren Maßnahmen – also insbesondere die erwähnte Prüfung – werden im Länderkreis und in Abstimmung mit dem Bund getroffen. Die Freie Hansestadt Bremen wird alle maßgeblichen Interessen, also insbesondere auch die des Verbraucherschutzes, in diesen Prozess einbringen.
- Zu Frage 2:
Bislang steht kein generelles Verbot von Ad-Blockern zur Debatte, sondern lediglich die Prüfung einer „gesetzlichen Flankierung“.Letzten Endes sind auch die Anwender selbst in der Pflicht, durch die Installation geeigneter Software und durch umsichtiges Verhalten im Internet dafür Vorsorge zu treffen, dass ihre persönlichen Daten geschützt werden. Verschiedene Internet-Browser verfügen zum Beispiel über Schutzmöglichkeiten gegen das Ausspionieren durch Werbeseiten.
- Zu Frage 3:
Auf denjenigen Systemen der Freie Hansestadt Bremen, die ausschließlich den Microsoft Internet Explorer in der aktuellen Version nutzen, sind keine Ad-Blocker installiert.Dies betrifft alle BASIS.bremen-Rechner, so dass auf den Bremer Verwaltungsrechnern keine standardmäßige Installation von Ad-Blockern erfolgt.