„Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich. Die Speicherung sämtlicher Details von Telefonaten, E-Mails oder SMS-Nachrichten verträgt sich für mich überhaupt nicht mit dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Auch wenn die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nur die Verbindungsdaten umfasst haben, kann daraus jedoch sehr rasch maschinell ein Persönlichkeitsprofil erstellt werden“, so der Abgeordnete der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Rainer Hamann.
Das bisherige Gesetz fördert die Datensammlungen bei den Telekommunikationsanbietern. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich hohe Anforderung an den Datenschutz im Umgang mit solchen Verkehrsdaten gefordert. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe waren nicht zuletzt deshalb rund 35 000 Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung eingegangen. Das Gesetz regelt, dass alle Telekommunikationsunternehmen ein halbes Jahr zum Beispiel Datum und Uhrzeit von Telefonaten oder SMS Nachrichten speichern müssen.
Hamann weist abschließend darauf hin, dass die Polizei im konkreten Verdachtsfall zur Aufklärung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr nach wie vor die Möglichkeit habe, Daten bei einzelnen Providern abzufragen. „Hier muss aber das Grundprinzip gelten: Ermittlungen erst bei Verdacht und nicht präventiv alle EU-Bürgerinnen und Bürger wie potenzielle Straftäter zu behandeln.“