Rechtssicherheit für Anbieter von freiem Internet

Update:

Leider macht der Grüne Koalionspartner bei dieser Initiative nicht mit. Ich vermute, es gibt noch Bedenken. Schade. In Hamburg und Berlin sind ähnliche SPD-Initiativen mit breiter Unterstützung verschiedener Fraktionen verabschiedet worden.

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/
Landtag
18. Wahlperiode

Antrag der Fraktionen der SPD

Rechtssicherheit für Anbieter von freiem Internet

Auch in Deutschland findet der drahtlose Internetzuganganalog analog zur wachsenden Zahl von mobilen Geräten wie Laptops oder sog. Tablet-Computern und Mobiltelefonen immer mehr Verbreitung. Neben kommerziellen Anbietern wie Hotels oder Gastronomen betreiben auch Nachbarschaftsinitativen, Privatpersonen oder Vereine Funknetze, in die man sich per Passwort oder auch vollständig frei einloggen kann. Dies verbessert den öffentlichen Internetzugang und kann mittels der gemeinschaftlichen und damit kostengünstigen Nutzung von Internetzugängen auch zur Überwindung der digitalen Spaltung beitragen. Auch im Bereich des Tourismus und anderen Branchen kann dies zusätzliche wirtschaftliche Impulse auslösen.

Die Betreiber dieser Netze sehen sich jedoch dem Risiko der sog. Störerhaftung ausgesetzt. Dabei geht es um die Frage, inwiefern die Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haften, die von Dritten über seinen Anschluss begangen werden. Bisher sind Gerichte hier zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen gekommen, ebenso schrecken viele potenzielle Anbieter allein schon vor Abmahnungen und daraus resultierenden Kosten zurück. Es ist daher notwenig, in diesem Bereich, klare Regelungen zu etablieren und den Betreiberinnen und Betreibern Rechtssicherheit zu verschaffen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

sich auf Bundesebene für eine Änderung der WLAN-Betreiberhaftung einzusetzen um mehr Rechtssicherheit für die Anbieter zu schaffen:

  1. Hierzu auf eine Änderung des Telemediengesetzes hinzuwirken um WLAN-Betreiber einem Access-Provider gleichzustellen,
  2. Im Urheberrecht auf Änderungen hinzuwirken, die klare Voraussetzungen für das Vorliegen von Störerhaftung schaffen, wobei nach Möglichkeit insbesondere nichtgewerbliche WLAN- Betreiber von einer entsprechenden Haftung freizustellen sind.
  3. Ferner bedarf es Regelungen, in denen die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen durch die Betreiber eindeutig definiert werden und sich an alltagstauglichen Kriterien orientieren.

Rainer Hamann, Andreas Kottisch, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

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