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So schreibt heise.de.

Aus dem Artikel:

Eine Person, die angerufen wird, könne aufgrund ihrer Beziehung zum Anrufer ungewollt zum Ziel staatlicher Strafverfolgung werden, heißt es weiter in dem Urteil. Diese mögliche Einmischung in das Privatleben erscheint den Richtern als zu exzessiv.

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Warten wir also auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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